Personenschutz

Unter Personenschutz verstehen wir die Gewährleistung der persönlichen Sicherheit.



Wir machen keinen Unterschied zwischen VIPs und Privatpersonen. Wir schützen jede Person, egal aus welchem Grund und aus welcher gesellschaftlichen Schicht. Jede Person, die Schutz benötigt bekommt diesen. Die körperliche Unversehrtheit unserer Schutzperson steht an oberster Stelle.

Der Personenschutz, bzw. die Betreuung von VIPs und Künstlern ist eine Aufgabe die eine hohe Anforderung an unser Personal stellt. Unsere Angestellten sind alle durch die IHK-Sachkundeprüfung geschult und besitzen alle die Bewachungserlaubnis nach §34a GewO. Unser Personal nimmt diese Aufgabe mit den Pflichten für Loyalität und Diskretion von der ersten Minute an ernst.